Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Güdingen, B 51 mit 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 69 km/h. Beweismittel: PoliScan FM1 mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3Kat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.
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