Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Neustadt-Nord, Riehler Straße, Hs-Nr. 69-67, in Fahrtrichtung Reichensperger Platz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 semistationär mit Foto wurden 46 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Formular Anhörung
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