Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in gemeindefreies Gebiet, LK-Goslar, Torfhausberg, auf der B 4, Abschnitt 110, Station 1,075, Rtg. Bad Harzburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 23 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät ESO 3.0 wurden 83 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Vordruck Anhörung
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