Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 41 km/h in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PoliScan 141 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Zeugenfragebogen
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