Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,350, FR Bremen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 145 km/h. Beweismittel: Messgerät Multanova 6F.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Zeugenfragebogen
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