Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Münster, Kappenberger Damm / Schule, FR Wiedaustr.. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 mit Foto 67 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Zeugenfragebogen

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