In Nonnweiler, A 1, AD Nonnweiler, Überleitung zur A 1, Rtg. Trier wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 80 km/hum 23 km/h überschritten, Die Messung mit PoliScan FM1 mit Foto ergab 103 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Anhörungsbogen

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