Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Oberhausen, auf der Konrad-Adenauer-Allee um 46 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffiphot-S Stationär, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen

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