Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, Duisburger Straße 188, i.R. Wilmsstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 Laser mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 51 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen übersandte Vordruck Anhörung

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