Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oberhausen, Goebenstraße, geg. 51, i.R. Helmholtzstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 34 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 Laser und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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