Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Oberhausen, Konrad-Adenauer-Allee, B 233, FR Süd, 76,2 m vor Ausfahrt OB-Grafenbusch ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Oberhausen übersandt.

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