In Saarbrücken, Alt-Saarbrücken, A 620, i.H. Engenberg, Rtg. Saarlouis wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensormessverfahren ES3.0 83 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.34 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Anhörungsbogen

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