Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wehingen, A 8 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 134 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren mit Poliscan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.
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