Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Johann, B 41  mit 18 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel:  Messung mit PoliScan FM1, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von übersandt.

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