Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Norderwöhrden, OT Överwisch, auf der Bundesstraße 5, in Rtg. Norden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 112 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Radarmessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandt.
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