Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wellingen, auf der A 8, i.H. km 76,5, Rtg. Merzig die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 119 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 59 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren LEIVTEC XV 3
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.
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