Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Ingbert, auf der L 243, Höhe Waldweg, Rtg. St. Ingbert begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessverfahren Multanova 6 F, digital 78 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Anhörung
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”