Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Ingbert, auf der L 243, Höhe Waldweg, Rtg. St. Ingbert begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessverfahren Multanova 6 F, digital 78 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Anhörung

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