Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 27711, Osterholz-Scharmbeck, Lange Straße, Höhe Hs.-Nr. 13 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 55 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Einseitensensor ES3.0.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandte Vordruck Anhörung
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