Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gescher, auf der B 525, Höhe Abs. 7, km 0,400 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 91 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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