Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl Nord, BAB 52, km 22,275, FR Haltern die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 101 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.
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