Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 38690, Goslar, BAB 36, km 32,356, Richtung Bad Harzburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 142 km/h mit Messgerät ESO 8.0. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Formular Anhörung

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