Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 28790, Schwanewede-Beckedorf, Wiesenstraße, Höhe ggü. Hs.-Nr. 33. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 55 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandte Formular Anhörung
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