Bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Holtebüttel, auf der A 27, bei km 38,500, FR Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Anhörung
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