Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde 69214, Eppelheim, auf der Hauptstraße, Rtg. Heidelberg mit 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Leivtec XV3 dokumentierte mit Beweisfoto 41 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Eppelheim
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