Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Norderwöhrden, OT Överwisch, Bundestraße 5, in Rtg. Norden mit 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät dokumentierte mit mit Foto 101 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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