Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 9,35, Fahrtrichtung Oberhausen / Hannover mit 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed dokumentierte mit Foto 132 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Vordruck Anhörung
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