Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Köln, auf der BAB 03, km 0,80, AS Königsforst / AK Köln-Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen um 35 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit Messgerät TraffiStar TS330, Stationär BAB, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln
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