Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Neustadt / Nord, auf dem Hansaring, Höhe Nr. 52, Fahrtrichtung Ebertplatz mit 28 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Radarmessung mit VDS M5, stationär RAD2 mit Foto ergab 58 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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