Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lengerich, auf der BAB 1, bei km 241,820, FR Bremen mit 34 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Multanova 6 F dokumentierte mit Beweisfoto 114 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Anhörung
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