Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Mainz, auf der Bundesautobahn A 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen mit 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage ES3.0 dokumentierte mit Beweisfoto 123 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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