Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremerhaven, auf der Cherbourger Str., Höhe Fußgängerbrücke, FR Osten festgestellt. Die mit Geschwindigkeitsmessgerät ermittelte Geschwindigkeit betrug 53 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die Überschreitung betrug 23 km/h und führte zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Bremerhaven übersandte Zeugenfragebogen
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