Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Offenbach am Main, auf der B 459, Höhe NK 018, km 0,750 mit 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 82 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Offenbach am Main übersandte Anhörung

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