Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Wörth, auf der B 10, Stationskilometer 0,621, in Fahrtrichtung Karlsruhe mit 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage ESO ES3.0 dokumentierte mit Beweisfoto 85 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandte Anhörung

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