Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, bei km 48,050, in der Gemeinde Neustadt/Wied FR Köln die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 39 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 139 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer

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