Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Goslar, auf der B 6, vor Abfahrt Hildesheimer Straße, Abschnitt 1090, Station 0,077 um 35 km/h, bei zulässigen 60 km/h zog Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffistar S330, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandt.

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