Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oelnitz, OT Neuwürschnitz, K 8851, Oberwürschnitzer Straße, bei Hausnummer 48 – Kindergartem-, FR Stollberg mit 31km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Messung mit Leivtec XV3 und  Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Erzgebirgskreis übersandt.

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