In Österdeichstrich, auf der Hauptstr. ( B 203) wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Radarmessung mit Foto 80 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen

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