Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in Verden, auf der Groß Hutberger Str. L 203, Rtg. Thedinghausen. Beweismittel: Frontfoto mit TraffiStar S 350, mobile Messung
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandt.
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