Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 61, bei km 230,830, in der Gemeinde Winningen, FR Ludwigshafen mit 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 125 km/h. Beweismittel: ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer übersandt.
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