In Hohenlockstedt, auf der L 121, Springhöhe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lichtschrankenmessung mit Foto 105 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Anhörung
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