Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Rehm-Flehde-Bargon, OT Rehm, auf der L 156 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 79 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandt.

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