Unterschreitung des erforderlichen Abstandes auf der BAB 24, Richtung Berlin, bei km 130,923 festgestellt. Der Abstand betrug 22,00 m bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes bei gefordertem Sicherheitsabstand von 59,00 m. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß : VKS – Messung, Foto
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim
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