Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Heide, Fritz-Thiedemann-Ring, Höhe Südermorrweg um 21 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 81 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Vordruck Anhörung

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