Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 31.12.2015 in Sankt Augustin-Meindorf, auf der BAB 59, FR Könnigswinter/Bonn. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit VDS digital 121 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis
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