Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Siegburg-Kaldauen, Hauptstr., Höhe Haus-Nr. 39 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 50 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandt.

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