In der Gem. Norderwöhrden, OT Överwisch, Bundestraße 5, in Rtg. Norden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 108 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Anhörungsbogen

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