Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 51570, Windeck-Roth, K 55, Ab. 1, km 3,758 mit 30 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandt.
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