In Dägeling, Itzehoer Straße, in Höhe Einmündung Bockwischer Weg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 50 km/hum 19 km/h überschritten. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 69 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Anhörungsbogen
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