Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Norderwöhrden, OT Överwisch, Bundestraße 5, in Rtg. Norden die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 101 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Lasergerät festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Vordruck Anhörung

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