In der Gem. Norderwöhrden, OT Överwisch, Bundesstraße 5, in Rtg. Norden wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 49 km/h überschritten. Gemessen wurden 129 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle:

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